Hauptkehrung
Einmal jährlich findet in jedem Wohnhaus eine Hauptkehrung (=HK) bzw. Hauptüberprüfung (=HÜ) statt. Der Rauchfangkehrer überprüft hier sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit, auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel bzw. ob eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist. Zu den meist verwendeten Feuerstätten zählen u. a. Festbrennstoff-Öfen, Ölöfen, Gas-Durchlauferhitzer, Gas-Kombithermen, Gasöfen, Gaskessel und Gas-Heizthermen.
Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar. Daher empfehlen wir Ihnen, die Einmündungsstellen bei allen Feuerstätten rechtzeitig abzudichten. Sie können Ihren Rauchfangkehrer gerne vorher telefonisch kontaktieren, damit er Ihnen die notwendigen Tipps gibt, um eine Verschmutzung weitgehend zu vermeiden.
Was Sie vor der angekündigten Hauptkehrung beachten sollten
Bei der Hauptkehrung müssen sämtliche Feuerstätten samt Rauch- und Abgasrohren, sowie die Putztürchen in der Wohnung frei zugänglich sein. (Etwaige Putztürchen im Keller, als auch die Kehrtürchen am Dachboden sind das gesamte Jahr über frei zugängig zu halten und dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht verstellt sein.)Deshalb sollten Sie in Ihrer Wohnung rechtzeitig alle störenden Möbel bzw. Regale zur Seite schieben. Auch Feuerstätten, die derzeit nicht in Betrieb stehen, müssen auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden, damit sie jederzeit gefahrlos in Betrieb genommen werden können.Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar. Daher empfehlen wir Ihnen, die Einmündungsstellen bei allen Feuerstätten rechtzeitig abzudichten. Sie können Ihren Rauchfangkehrer gerne vorher telefonisch kontaktieren, damit er Ihnen die notwendigen Tipps gibt, um eine Verschmutzung weitgehend zu vermeiden.