Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?
Alle Feuerstätten (ausgenommen Raumheizer) z.B. Durchlauferhitzer, Heizthermen, …
Welche Prüffristen gibt es?
Im Intervall von 4 Jahren sind
Gasfeuerstätten bis 26 kW zu überprüfen.
Im Intervall von 2 Jahren sind
Gasfeuerstätten von 26 kW-50 kW
Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen bis 50 kW zu überprüfen
Jährlich sind sämtliche Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW zu überprüfen.
Was wird überprüft?
Die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases werden bestimmt (CO, CO2, NOx). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Wie wird überprüft?
Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.
Prüfbefund und Plakette?
Sie erhalten nach der Abgasmessung einen Prüfbefund und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette, die am Gerät angebracht wird. Bei Überschreitung eines der Grenzwerte ist ein Fachunternehmen mit der Behebung des eventuellen Mangels zu beauftragen. (ACHTUNG: Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer Feuerstätte und ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen!)
Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von Ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.
Wer darf überprüfen?
Nur Firmen, die vom Magistrat der Stadt Wien eine Prüfnummer erhalten haben und deren Prüforgane die entsprechende Prüfungen und Weiterbildungen absolviert haben.
Warum sollte der Rauchfangkehrer die Überprüfung durchführen?
Die Überprüfung dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen im Haus befindlichen Personen! Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer ist bestelltes Überprüfungsorgan, kennt die Gegebenheiten vor Ort, ist durch seine Position ein neutrales Messorgan und berät Sie gerne objektiv in allen Energiefragen.
Was kostet die Überprüfung?
Die Kosten der Überprüfung sind durch eine Verordnung der Wiener Landesregierung geregelt.
(
laut Entgeltverordnung).