Dachböden - Die wichtigsten Fakten
Was darf nicht gelagert werden?
Zündschlagfähige, leicht entzündbare und schwer löschbare Gegenstände dürfen nicht auf Dachböden gelagert werden.
Zündschlagfähige Gegenstände:
Schießpulver, Munition, Pyrotechnik (Feuerwerkskörper, Knallfrösche, Kracher)
Leicht entzündbare Gegenstände:
Brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggase, Polystyrol-Hartschaum ohne Flammschutz, Kartons, loses Papier und Textilien, dünne Holzplatten.
Schwer löschbare Gegenstände:
Polstermöbel, Matratzen, Metallspäne, Gummiprodukte (z.B. Fahrzeugreifen), Holzabfälle, gepresste Papier- oder Heuballen sowie Textilien.