Freie Fluchtwege & Dachböden

Freie Fluchtwege & Dachböden

Freie Fluchtwege

Bei einem Notfall steht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbewohner an oberster Stelle. Das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes und der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte kann lebensrettend sein. Daher sorgen Ihre Wiener Rauchfangkehrer durch regelmäßige Überprüfungen dafür, dass die Fluchtwege in Ihrem Gebäude frei und leicht erreichbar sind.

Gefährliche Gegenstände

Alle privaten Gegenstände, die Fluchtwege einengen oder während eines Notfalls leicht umfallen sowie selbst Feuer fangen können, müssen laut dem Wiener Feuerpolizeigesetz entfernt werden. Diese dürfen sich auch nicht im Nahbereich von Abgas- und Feuerungsanlagen befinden. Besitzer von widerrechtlich abgestellten Gegenständen haften für entstehende Schäden.

Gegenstände

Der Warnhinweis

Wenn Sie diesen Warnhinweis auf von Ihnen abgestellten Gegenständen vorfinden, wurden diese von Ihren Rauchfangkehrern als Hindernisse erkannt. Im Fall einer Gefahr behindern sie Ihre sichere Evakuierung oder sind selbst eine Gefahrenquelle. Auf dem Hinweis ist auch eine Frist vermerkt, bis wann Sie die Gegenstände beseitigen sollten. Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten. Es dient Ihrer eigenen Sicherheit!

Warnhinweis

Sichere Dachböden

Dachböden sind immer wieder Schauplätze von Bränden, die auch auf benachbarte Häuser übergreifen können. Im Zuge von Löscharbeiten werden auch häufig nicht betroffene Wohnungen beschädigt. Daher sind die Vorschriften für die Lagerung von Gegenständen auf Dachböden sehr streng. Die Aufgabe der Wiener Rauchfangkehrer ist es Ihr Wohnhaus möglichst sicher zu halten. Darum wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen für Dachböden regelmäßig überprüft.

Freier Zugang

Ihre Rauchfangkehrer und im Notfall auch die Rettungskräfte benötigen einen freien Zugang zu Dachböden und Abgasanlagen. So dürfen gelagerte Gegenstände nicht mehr als ein Viertel der gesamten Nutzfläche einnehmen. Abgas- und Abluftanlagen, Luftleitungsanlagen und Dachbodenfenster sind unbedingt freizuhalten.


Fluchtwege - Die wichtigsten Fakten


Was sind Fluchtwege?

Alle Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie, über die Menschen bei Gefahr bauliche Anlagen verlassen und sich in Sicherheit bringen können.

Warum müssen Fluchtwege frei bleiben?

Freie Fluchtwege ermöglichen die schnelle und sichere Evakuierung aller Bewohner. Sie müssen frei von allen Gegenständen sein, die das ungehinderte Verlassen eines Gebäudes erschweren oder selbst eine Gefahrenquelle darstellen.

Welche Gegenstände müssen entfernt werden?

Schuhschränke, Schuhe, größere Pflanzentöpfe, Kinderwägen oder Fahrräder, Altpapiertonnen, Sammelkisten für Werbung. Auch alle anderen Gegenstände, die im Notfall umfallen können und die Fluchtwege behindern, einengen oder selbst brandgefährdet sind, müssen entfernt werden.

Dachböden - Die wichtigsten Fakten


Was darf nicht gelagert werden?

Zündschlagfähige, leicht entzündbare und schwer löschbare Gegenstände dürfen nicht auf Dachböden gelagert werden.

Zündschlagfähige Gegenstände:

Schießpulver, Munition, Pyrotechnik (Feuerwerkskörper, Knallfrösche, Kracher)

Leicht entzündbare Gegenstände:

Brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggase, Polystyrol-Hartschaum ohne Flammschutz, Kartons, loses Papier und Textilien, dünne Holzplatten.

Schwer löschbare Gegenstände:

Polstermöbel, Matratzen, Metallspäne, Gummiprodukte (z.B. Fahrzeugreifen), Holzabfälle, gepresste Papier- oder Heuballen sowie Textilien.

Ihre Sicherheit

Damit Sie und alle Personen in Ihrem Haushalt bei Gefahr Ihr Wohnhaus schnell und sicher verlassen können, beraten wir Sie bei allen Sicherheitsfragen und Vorkehrungen, die Sie treffen können. Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer beurteilt alle eventuellen Gefährdungen objektiv und professionell.


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